Februar 2026

Steuern sparen dank Abzügen

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Jedes Jahr werden von vielen Selbständigen legitime Abzüge vergessen, einfach weil sie nicht wissen, was alles abzugsfähig ist.

 

Hier die wichtigsten Abzüge (nicht abschliessend):

  • Werbe- und Akquisitionskosten: Webseite, Visitenkarten, Briefpapier,
    LinkedIn Ads

  • Weiterbildung: Seminare, Konferenzen

  • Reisekosten: ÖV-Billette, Fahrzeugkosten, Unterbringungskosten

  • Homeoffice und Infrastruktur: Miete, Strom, Reinigungskosten

  • Arbeitsmittel: Laptop, Desktop, Software, Fachliteratur

  • Kommunikation und Tools: Handy, Internet, Zoom-Abos, Hosting

  • Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Erwerbsausfallversicherung

  • Beiträge an die 2. und 3. Säule

  • Abschreibungen

Diese Abzüge werden – anders als bei Angestellten – nicht direkt in der Steuererklärung aufgeführt, sondern in der Buchhaltung bzw. im Hilfsblatt vom Umsatz abgezogen, sodass in der Steuererklärung nur der Reingewinn erscheint.